Neuer Prozess um Hitlergruß am Fußballplatz
1:0 für die Staatsanwaltschaft Klagenfurt. Der Oberste Gerichtshof hat den Freispruch für einen Fußballer aufgehoben, der auf dem Spielfeld den Hitlergruß gezeigt haben soll. Grund sei ein Formalfehler im Verfahren, wie die Medienstelle des Klagenfurter Landesgerichts bestätigt.
Im Mai 2016 war der Spieler des ASKÖ Wölfnitz von den Geschworenen einstimmig vom Verstoß gegen das Verbotsgesetz freigesprochen worden. Daraufhin ging Ankläger Marcus Pacher in die Offensive und brachte Nichtigkeitsbeschwerde ein. Mit dem Ergebnis, dass der Prozess jetzt wiederholt werden muss: mit neuen Geschworenen und neuen Berufsrichtern. Das kommt selten vor.
Der Ankläger wirft dem Fußballer vor, bei einem Matsch im Oktober 2015 den Hitlergruß gemacht zu haben. Zu zwei Gegenspielern von Zell/Sele sagte er angeblich „Es gibt nur einen Führer und ihr scheiß Jugos gehört´s alle vergast …“ Dabei trug der Fußballer Stutzen mit der Zahl „88“. In der rechten Szene gilt „88“ als Abkürzung für „Heil Hitler“. Vor den Geschworenen beteuerte der Spieler zerknirscht, die „88“ sei seine Glückszahl: Nur deshalb habe er sie getragen. Vom Vergasen habe er nie etwas gesagt, den Hitlergruß hätte er nie getätigt. Tatsächlich waren bei dem Match 22 Leute auf dem Spielfeld und 200 im Publikum – und offenbar hat niemand etwas vom Hitlergruß mitbekommen. Bis auf jene zwei Gegenspieler, die den Angeklagten beschuldigen. Den Geschworenen reichte das nicht für einen Schuldspruch.
Philipp Tschernitz, der Verteidiger des Fußballers: „Es ist ein bisschen wie bei der Pundespräsidentenwahl. Der Prozess muss wegen eines Formalfehlers – in der Geschworenenbelehrung – wiederholt werden, der auf das eigentliche Ergebnis des Verfahrens keinen Einfluss hatte.“ Der neuerliche Prozessausgang ist völlig offen. Es gilt die Unschuldsvermutung. (Bericht: Manuela Kaiser in der Kleinen Zeitung vom 31.01.2017)